bei Wohngebäuden

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Zunächst wird Ihr Gebäude bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein genommen und von unseren Experten hinsichtlich Bauqualität, verwendeten Baumaterialien, Heizungs- und Klimatechnik u.a. analysiert.
  • Im nächsten Schritt berechne ich die energetische Situation des Ist-Zustandes und arbeiten hieraus sinnvolle Sanierungsvorschläge aus und fasse diese für Sie in einem laienverständlichen Beratungsbericht zusammen und erläutern Ihnen diesen selbstverständlich auch.
  • Jetzt können Sie gemeinsam mit einem Experten die Sanierung auf den Weg bringen – als Belohnung, dass Sie sich vor einer anstehenden Sanierung von einem mir beraten lassen, erhalten Sie vom BAFA 5% Bonusförderung im Förderprogramm BEG EM oder in den Effizienzhaus-Klassen der KfW!
  • Da jedes Gebäude natürlich einzigartig ist und auch die Energieberatung auf Ihre persönlichen Wünsche und Ziele zugeschnitten werden muss, ist es schwierig, einen pauschalen Preis hierfür zu benennen, daher bitten wir Sie, Ihr Projekt direkt bei mir anzufragen, Sie werden umgehend ein Angebot für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten. Als groben Anhaltspunkt können Sie jedoch Kosten für den durch Sie zu leistenden Eigenanteil von ca. 800 Euro annehmen.
  • Durch die in der Sanierung durch den Sanierungsfahrplan um 5% erhöhte Förderung entstehen also für Sie keine Mehrkosten durch mich – ganz im Gegenteil: die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan haben Sie durch die dann erhöhte Sanierungsförderung direkt wieder um ein Vielfaches reingeholt!
  • Die Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird vom BAFA zu 80% (bis zu 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten, bzw. bis zu 1.700 Euro bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten) bezuschusst und bringt Ihnen 5% Bonusförderung in der Sanierung zusätzlich zur eigentlichen Förderung nach BAFA BEG EM (20%) und zusätzlich eine Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro!

Einzelmaßnahmen

  • Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %
  • Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
  • Die BAFA fördert weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.